Derzeit gibt es 320 Mietervereine, die über 15 Landesverbände im Deutschen Mieterbund e.V. (DMB) zusammengeschlossen sind. Er ist der Dachverband der Mietervereine in der Bundesrepublik Deutschland und vertritt nicht nur die Anliegen der über 3 Millionen zur Miete wohnenden Mitglieder in den örtlichen Mietervereinen, sondern die Interessen aller etwa 22 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland.

Seit seiner Gründung im Jahre 1900 setzt sich der Deutsche Mieterbund für eine soziale Wohnungs- und Mietenpolitik, effektive Schutzrechte für die  Mieter, gerechte Mietverträge und eine sozial angemessene Wohnungsversorgung zu bezahlbaren Mieten ein. Wichtiger politischer Erfolg des Deutschen Mieterbundes: 1975 wurde der gesetzliche Schutz des Mieters vor grundloser, willkürlicher Vermieterkündigung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Auch die Reform des Mietrechts zum 1.9.2001 trägt die Handschrift des Deutschen Mieterbundes, ebenso die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und zur Kappungsgrenze sowie  zum Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung.

Leider wird die Notwendigkeit des Mieterschutzes aktuell nicht nur von den Hausbesitzervereinen bestritten. Eine starke Interessenvertretung der Mieter ist daher notwendig! Zu einer immer wichtigeren Aufgabe für den Deutschen Mieterbund entwickelte sich die Information der Mieter über ihre Rechte und Pflichten. Aufgeklärte Mieter (und Vermieter) sind bessere Vertragspartner. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann nicht nur Streit und Ärger vermeiden, sondern im Einzelfall auch viel Geld sparen.