Liebe Mieterinnen,
liebe Mieter,
herzlich willkommen auf unser Homepage. Gerne können Sie sich über unsere Arbeit und eine Mitgliedschaft in unserem Verein informieren. Für weitere Informationen stehen wir selbstverständlich sowohl persönlich, telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Matz, Vorsitzender
Mieterverein Flensburg e.V.
Der Mieterverein Flensburg stellt sich vor
Der Mieterverein Flensburg ist ein eingetragener Verein, der sich als Selbsthilfeeinrichtung in einem umfassenden Sinne für die Interessen der Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmietern einsetzt. So fordert der Mieterverein die Schaffung eines Mietspiegels für Flensburg, die Errichtung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die Einführung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung für Flensburg. Der Schwerpunkt der Arbeit des Mietervereins liegt in der praxisorientierten juristischen Beratung seiner Mitglieder in Wohnungsmietangelegenheiten.
Der Mieterverein finanziert sich ausschließlich durch die Beitragszahlungen seiner Mitglieder. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 100,00 Euro pro Kalenderjahr zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr von 20,00 Euro. Für Inhaberinnen und Inhabern des Sozialpasses gilt der ermäßigte Jahresbeitrag von 75,00 Euro; der Nachweis ist jedes Jahr erneut unaufgefordert zu erbringen. Beim Neueintritt in den Mieterverein ab dem 1.Juli eines Jahres reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte; für die Folgejahre gilt der volle Jahresbeitrag. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt zwei Jahre. Der Mitgliedsbeitrag enthält bereits den Beitrag des Mitglieds für die DMB-Rechtsschutzversicherung AG.
Hier können Sie Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft im Mieterverein kann nur bis zum 30.9. eines Jahres zum Jahresende gekündigt werden; die Kündigung muss dem Mieterverein schriftlich bis zum 30.9. zugegangen sein. Zu bedenken ist aber, dass dann auch kein Rechtsschutz mehr für künftige Streitfälle besteht!
Die Rechtsberatung im Mieterverein
Zu den wichtigsten Aufgaben des Mietervereins Flensburg e.V. gehört es, im Einzelfall Mieterinnen und Mietern bei ihren Problemen mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen; hierzu zählt insbesondere die fachkundige Beratung in allen Miet- und Wohnungsangelegenheiten. Wie alle Mietervereine darf auch der Mieterverein Flensburg e.V. nach dem Gesetz nur seinen Mitgliedern Rechtsrat erteilen.
Dies geschieht in einem persönlichen Gespräch oder einem Telefonat während unserer Sprechstunden mit einem unserer Rechtsberater, um Gelegenheit zu geben, das Problem vollständig darzulegen und Missverständnisse zu vermeiden. Die Rechtsberatung kann ausschließlich mündlich oder telefonisch geschehen, wenn das Mitglied mit dem erteilten Rat zufrieden ist oder die Angelegenheit gern selbst mit dem Vermieter klären möchte. Auf Wunsch führen wir für Sie auch den Schriftwechsel in juristischen Angelegenheiten mit Ihrem Vermieter, dessen Hausverwaltung oder Rechtsanwalt.
Die Beratung betrifft alle erdenklichen Fragen rund um das Wohnungsmietverhältnis, insbesondere
- die Beratung vor Abschluss eines neuen Mietvertrages
- die ordnungsgemäße Anlage der Kaution (Mietsicherheit)
- die Überprüfung von Heiz- und Betriebskosten-abrechnungen
- die Beratung bei Wohnungsmängeln und Mietminde-rungen
- die Prüfung von Mieterhöhungen
- die Beratung bei beabsichtigten Modernisierungen
- die Frage, was sind Schönheitsreparaturen?
- die Frage, welche Sonderkündigungsrechte gibt es?
- die Abwehr unberechtigter Wohnungskündigungen
- die Beratung beim Kündigungswunsch des Mieters
- die Frage, wie muss ich die Wohnung zum Ende der Mietzeit zurückgeben?
- die Rückforderung der Kaution
Viele Fragen lassen sich nur anhand der Regelungen des Mietvertrages beantworten. Deshalb ist es wichtig, den Vertrag und evtl. weitere Schriftstücke zum Beratungsgespräch mitzubringen!
Die Rechtsberatung des Mietervereins Flensburg e.V. ist auf die außergerichtliche Tätigkeit begrenzt, weil alle Mietervereine aus Rechtsgründen keine Prozesse vor den Gerichten führen dürfen. Schon ab dem ersten Tag ihrer Mitgliedschaft können die Mitglieder des Mietervereins Flensburg e.V. einen Termin für die Sprechstunde vereinbaren und sich rechtlich beraten lassen; eine Wartefrist besteht insoweit nicht.
Wichtiger Hinweis:
Das gerichtliche Mahnverfahren ist keine außergerichtliche Tätigkeit! Es fallen bereits Gerichtskosten und evtl. Rechtsanwaltsgebühren an. Soll also Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt werden, so muss das Mitglied selbst dies erledigen oder durch eine schriftliche Vollmacht einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Wegen der kurzen Widerspruchsfrist gilt es schnell zu handeln! Dem Mieterverein ist es verboten den Widerspruch für ein Mitglied zu erheben.