Der Mieterverein Flensburg e.V. unterhält einen Gruppenversicherungs-vertrag für seine Mitglieder bei der DMB-Rechtsschutzversicherung AG. Diese deckt in Angelegenheiten des Wohnungsmietrechts die Kosten des Gerichtsverfahrens einschließlich der Rechtsanwaltskosten (und im Falle des Unterliegens auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite) bis zu einem Streitwert von 20.000 Euro. Sollte das Mitglied im Rechtsstreit unterliegen oder wird ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, muss das Mitglied nur einen Selbstbehalt von 150 Euro zahlen. Der Beitrag zur DMB-Rechtsschutzversicherung ist bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Voraussetzungen für die Eintrittspflicht der DMB-Rechtsschutzversicherung:

  1. das Mitglied muss bei Eintritt eines Schadenfalles seit mindestens drei Monaten Mitglied im Mieterverein Flensburg e.V. sein,
  2. das Mitglied darf mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags nicht im Rückstand sein,
  3. das Mitglied muss sich bezüglich des Schadenfalls außergerichtlich durch den Mieterverein Flensburg beraten lassen haben und es muss versucht worden sein, eine Einigung mit der Gegenseite herbeizuführen und
  4. das Gerichtsverfahren muss Aussicht auf Erfolg bieten.

Hinweis:  Schadenfall ist nicht der Beginn eines Rechtsstreits, sondern der erstmalige  Verstoß oder behauptete Verstoß gegen eine Rechtspflicht; Auslöser des Schadenfalles kann auch die Abgabe einer Willenserklärung sein.

Beispiel: Bei einer Klage gegen den Vermieter auf Erstattung der Kaution muss das Mitglied bereits drei Monate vor der schriftlichen Kündigung des Mietverhältnisses Mitglied im Mieterverein gewesen sein. Auskünfte über Besonderheiten und im Einzelfall erteilen die Rechtsberater in den Sprechstunden.

Wichtig: Nur durch die dauerhafte Mitgliedschaft im Mieterverein Flensburg e.V. sichert sich das Mitglied den Fortbestand der Rechtsschutzversicherung!

Details und Hinweise zur Rechtsschutzversicherung
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